Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Domain-Reseller ist nachstehend kurz als Auftragnehmer bezeichnet, der Kunde nachstehend als Auftraggeber.
1. Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im Voraus auf eventuelle Schadensersatz-Forderungen, gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI, ICANN, De-NIC, sowie dem Auftragnehmer. Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne von mehreren Stunden. Dies kann sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine Parallelregistrierung zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung. Es wird keine Garantie für die erfolgreiche Registrierung übernommen, nur für den erfolgreichen Versuch, bzw. die erfolgreiche Recherche. Einige Whois-Server sind nicht laufend aktuell, bzw. einige Anmeldesysteme versenden die Domainanmeldung erst bei Zahlungseingang und/oder bei Überprüfung der Postzustellung durch nochmalige Bestätigung des Auftraggebers im Kundencenter. Bei hundertprozentiger Registrierung sind die Gebühren fällig.
2. KK Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können durch Late Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein KK Antrag muss also nur einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK Antrages ist sinnlos, verursacht Kosten und muss weiterberechnet werden. Für jeden Providerwechsel, welcher vom Auftragnehmer weg führt, wird EURO 18,-- Bearbeitungs- und Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese KK ohne Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers erfolgt.
3. Domainlöschungen, Accountschliessung
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus einem der nachstehenden Gründe einen Account zu sperren oder eine Domain sofort zu schließen, Dekonnektierungen vorzunehmen, fristlos zu kündigen und / oder einem KK stattzugeben, wenn
3.1. der Jahresbeitrag trotz Mahnung per e-Mail, Brief oder Telefax ohne Zahlungseingang bleibt. Es handelt sich um eine Bringschuld, d. h. für die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung ist der Auftraggeber haftbar. Auf jedem Zahlungsbeleg ist die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken, für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Sollten bei größeren Bestellmengen von Domains- einzelne Zahlungen erfolgt sein, so ist der Auftragnehmer dennoch zur Sperrung oder zur Rückgabe der Domains an den Registrar berechtigt. Es ist dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht zumutbar zu ermitteln, welche Zahlung im Einzelfall für welchen Vorgang gedacht war. Die Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug bei Erhalt zahlbar, die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Abbuchungsverfahren für Lastschriften. Die Aufrechnung und der Einbehalt ist nur mit gerichtlich festgestellten und angeklagten Forderungen möglich. Jede Rechnung beinhaltet in der Anlage eine Auflistung der einzelnen kostenpflichtigen Vorgänge. Ein Einbehalt des gesamten Rechnungsbetrag wegen Unklarheit einzelner Posten ist unzulässig. Bei Reklamationen muss ebenso jeder einzelne Posten schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt reklamiert werden. Ansonsten erlischt ein Rückzahlungsanspruch.
3.2. der Auftraggeber trotz Versuch des Anschreibens oder Anrufens nicht reagiert oder nicht erreichbar ist. Das gleiche gilt bei Falschangaben oder nicht oder nicht mehr zutreffenden Angaben in der Description oder beim Admin C, bei der Angabe von ausländischen Adressen oder bei der Verwendung von Pseudonymen oder nicht existierenden Firmennamen.
3.3. markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder sonstige Streitigkeiten anstehen. Der Auftragnehmer kann hier in eigenem Ermessen die Schließung entscheiden, wenn der Auftraggeber seine Rufnummer nicht angibt oder aktualisiert, oder nicht erreichbar ist.
3.4. in irgendeiner Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, sowie pornografische, nationalsozialistische, rassistische oder sonstige illegale Inhalte angeboten werden.
3.5 der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.
3.6 die Gefahr von Gebührniss- bzw. Zahlungsausfällen besteht.
3.7 der Vertragspartner nicht rechtsfähig ist, d.h. das Alter von 18 Jahren noch nicht vollendet hat, und keine Handlungsvollmacht vom Vormund oder Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluß bzw. bei der Beantragung vorgelegen hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, die Leistungserbringung rückwirkend abzulehnen und das Vertragsverhältnis rückwirkend zu annullieren. Dies gilt für alle Fälle des Verschweigens der Rechtsfähigkeit.
3.8. ein Missbrauch bereits in Einzelfällen in der Form zu erkennen ist, dass Markennamen von Dritten registriert werden und zwar nicht in dessen Auftrag und auf deren Namen, sondern auf Namen und Inhaber, die mit dem betreffenden Marken oder Firmennamen gar nichts zu tun haben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt die gesamte Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen, alle Account und Server zu sperren und die betroffenen deutschen und internationalen Domais an die Inhaber zurückzugeben. Die Domaingebühr ist trotzdem vom Auftraggeber zu entrichten. Bei Gebührnissausfall ist der Auftragnehmer berechtigt die Registrierkosten vom neuen Domaininhaber zu verlangen. Durch diese Maßnahme sollen Erpressungsversuche, welche das Internet häufig in Misskredit gebracht haben, verhindert werden. Strafrechtliche Schritte sind in der Regel trotzdem einzuleiten.
3.9. die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers gerichtlich oder anderweitig festgestellt wird.
3.10 per Lastschrift eingezogene Beträge wegen Nichtzahlung oder Widerspruchs zurückgebucht werden.
4. Wenn ein Auftraggeber mehrere Account u. Domains beauftragt hat, so müssen diese auch jeweils einzeln schriftlich u. nachweislich per Einschreiben / Rückschein zu Händen der Geschäftsleitung in der gemäß der AGB´s vorgeschriebenen Verjährungs- bzw. Einspruchsfrist bei Fehlern oder Unzufriedenheit reklamiert werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung des Jahresbeitrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum Eingang der Zahlung zurückzustellen. Eine Reklamationsbearbeitung im Einzelfall ist als Teil des Auftrages zu verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind einzelne Reklamationen keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen unbezahlt zu lassen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht bezahlten Account incl. Domains zu löschen, wodurch der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers erhalten bleibt.
4.1. Im Falle der Nichtzahlung auch nur von Teilbeträgen oder der Gefahr von Zahlungsausfällen sowie bei Nichteinhalten von Zahlungszusagen ist der Auftragnehmer berechtigt alle Acounts zu sperren und auch alle Leistungen zu verweigern. Dazu gehört auch z.B. die zur Durchführung von KK`s un Closes erforderliche Dienstleistung, wie Identitätsrecherchen, Überprüfung der Durchführungsdokumente, etc. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt direkten Kontakt mit dem Domaininhaber (Description-Eintrag), dem Admin-C (Bevollmächtigter) und dem Tech -C(Technischer Kontakt) aufzunehmen. Alle drei vorstehend erwähnten Personen haften für die Bezahlung der Domaingebühren, nicht jedoch für Server und Webspacegebühren. Der Provider ist verpflichtet den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufzuklären. Durch die Registrierung von Domains bestätigt der Auftraggeber den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufgeklärt zu haben, sowie dass beide damit einverstanden waren. Sollte dies nicht der Fall sein hat eine Registrierung zu unterbleiben.
4.2. Sollte der Auftragnehmer von drohender Zahlungsunfähigkeit oder von früheren Zahlungsausfällen des Auftraggebers Kenntnis erlangen ist der Auftragnehmer berechtigt Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Monatsumsatzes zu verlangen und bei Nichtzahlung eine Verweigerung aller Leistungen nach zweitägiger Fristsetzung bis zum Zahlungseingang vorzunehmen.
5. Alle Schadensersatzforderungen beschränken sich auf die Höhe des zehnfachen Jahresbeitrages. Schadensersatz ist nur bei grobem Vorsatz möglich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen eventueller Rechtsstreitigkeiten frei.
6. Der Auftraggeber wird als Admin C, der Auftragnehmer wird als Tech C eingetragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Ripe Handles eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei Ripe ist zwingend vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in Description und in die Ripe Handels einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registrationshandles zur Verfügung stehen, ist der Auftragnehmer berechtigt selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Ripe, Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.
7.1 Vertragsbeendigung Domain: Nach Vertragsbeendigung ist es dem Auftraggeber freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Auftraggeber nach Vertragsende die Weitergabe an einen anderen Anbieter wünschen, so wird der Auftragnehmer unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern alle vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden! Der Auftragnehmer ist bei Schließung einer Domain berechtigt, diese auf eigene Kosten zu übernehmen.
7.2 Auftragserteilung bei Löschung und KK-Anträgen: Aufträge bei Löschungen und KK-Anträgen sind stets per Original vorzulegen. Die Auftragserteilung ist eindeutig und klar in der Form zu wählen, wie die Musterbeispiele für Close (Löschung) und KK (Providerwechsel) unter www.provider-wechsel.de aufgeführt sind. Sollte der Auftraggeber von sich aus von der Vorschrift der Originalübermittlung oder der Verwendung der empfohlenen Formulierungen abweichen, haftet der Auftraggeber für eventuelle Übermittlungsfehler per Fax etc. oder Schäden welche aus Missverständnissen in Formulierungen entstehen. Der Auftragnehmer ist in vorstehenden Fällen von jeglichen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Für die Erteilung des Auftrages beim Auftragnehmer ist im Falle der Strittigkeit der Auftraggeber beweispflichtig.
8. Die Fälligkeit aller in Rechnung gestellter Beträge ist bei Rechnungsstellung im Zweifel 5 Tage, es sei denn auf dem Rechnungsformular ist eine andere Zahlungsfrist angegeben. Wesentlicher Vertragsteil ist die Zahlungsabwicklung im Abbuchungsverfahren für Lastschriften (Nr.3.1). Sollte dies verweigert werden, hat der Auftragnehmer einen fristlosen Kündigungsgrund und das Recht zur Dekonnektierung registrierter Domains. Gleiches gilt im Falle von Lastschriftrückgaben. Die Rechnungsstellung wird per E-Mail vereinbart. Bei postalischer Rechnungsstellung auf Wunsch des Kunden werden EURO 1,85 Porto- und Bearbeitungsgebühr berechnet.
9. Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer alternativ zur Schließung der Domain auch berechtigt eine Rückgabe zum zuständigen NIC per "hold" zu veranlassen. Die angemessene Frist für Close und Hold ist 7 Tage nach Androhung der Leistungsverweigerung. Die Verweigerung der Leistung durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
10. Bei internationalen Domains können Providerwechsel und Schließungen erst nach Ablauf der im Voraus bezahlten und gebuchten Vertragslaufzeit erfolgen. Durch die grundsätzliche Vorauszahlungspflicht bei ausländischen Domains und anderer Vergaberichtlinien steht im Gegensatz zu der Handhabung bei den .de-Domains das Nutzungsrecht im Falle der Nichtbegleichung dem Bezahler zu. Auf den Eigentumsvorbehalt, sowie das Dekonnektierungsrecht wird speziell nochmals hingewiesen.
11. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch bereitgestellte Robotsysteme stets ein schriftlicher Auftrag des Admin C (Auftraggebers) vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf Anforderung ein, bei Identifikations-Problemen z. B. bei KK Anträgen (Providerwechsel) kann der Auftragnehmer auf die Vorlage von Originalen bestehen.
11.1 Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach die Umstellung zu realisieren. Sollte wegen Ablehnung durch den anderen Provider die Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten Zahlungen zu leisten .Der Auftraggeber ist also stets verpflichtet, die zur Ummeldung geforderte Erklärung bei den betroffenen NIC Mitgliedern und auch beim Scheitern beim - NIC vorzulegen.
12. Kostenlose Leistungen, wie z.B. Nutzung von Nameservern können nicht zu Schadenersatz führen.
13. Jede registrierte Domain muss innerhalb von 4 Wochen konnektiert werden, sonst erfolgt die Löschung. Die Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich hat der Anmelder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Nameserver bereitzustellen. Beim Abschalten der Nameserver ist der Auftragnehmer verpflichtet eine 10 Tagesfrist einzuhalten.
14. Bei Erhöhung der Domain -, Webspace- oder Technik Einkaufspreise ist der Auftragnehmer einmal pro Jahr zur Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen und Mahnungen per E- Mail oder Telefax zu übermitteln.
15. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren für Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus, es sei denn, im Vertrag ist eine andere Regelung getroffen.
16. Bei automatisierten Hosting- und Domain-Registrierungssystemen, ist der Auftragnehmer stets im Kundencenter als Inhaber vermerkt und als solcher der Rechnungsempfänger und im vollen Umfang verfügungsberechtigt. Alle zu der Domain gehörenden Einträge können dadurch beliebig vom Auftraggeber geändert werden, wodurch die Möglichkeit einer Anonymisierung gegeben ist. Wir verweisen hiermit auf die Pflicht zur Einhaltung der Registrierungsbestimmungen. Das Passwort zum Kundencenter ist stets geheim zu halten, für Missbräuche und Veränderung von Einträgen und Daten im Kundencenter ist der Auftraggeber haftbar.
Allgemein gültige Bestimmungen
17. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder Downloadinhalte angeboten werden.
18. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei Monate nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist ohne weitere Vorankündigung berechtigt, Server, Nameserver, Standleitungen und E-Mail-Dienste zu sperren, sowie Domains zu schließen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Domains zu schließen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens nicht auffindbar ist.
18.1 Bei Doppel- oder Überzahlung des Kunden erfolgt eine Gutschrifterteilung zur Anrechnung auf spätere Rechnungen. (Auftragserweiterungen, Folgejahr, etc.). Bitte vermeiden Sie derartige Fehler im Eigeninteresse, da das System keine Rückzahlungen vorsieht.
19. Monatsbeträge unter EURO 10,- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für 12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet, Beiträge unter EURO 30.- quartalsweise.
20. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations- und Anspruchsrecht, ebenso kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem Auftragnehmer zustehen.
21. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.
22. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Ausfallzeiten zu berechnen. Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit beschränkt. Aufrechnung oder Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt kostenlose Leistung, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung zu reklamieren.
23. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken- u. wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen. In gleicher Weise haftet der Auftraggeber für den Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von Zugangskennungen u. Passwörtern.
24. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und Internetdienstleister gemäß dem gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und gemäß §5 TDG (Teledienstgesetz) für Inhalte und Nutzerverstöße nicht haftet.
25. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen, sowie Reklamationen jeder Art, sind innerhalb von 2 Tagen nach Kenntniserhalt per Einschreiben/Rückschreiben an die Adresse der Geschäftsleitung anzuzeigen. Korrespondenz mit anderen Mitarbeitern, Supportcenter, etc. kann wegen des immensen Aufkommens an Schriftverkehr nicht berücksichtigt werden. E-Mails sind im Zweifelsfall schwer nachvollziehbar und können als Reklamationsgrundlage nicht anerkannt werden. Ansonsten erlischt jede Haftung des Auftragnehmers. Die endgültige Verjährung entsteht drei Monate nach Entstehen eines reklamationsbedürftigen Vorgangs. Bei Differenzen und Unklarheiten im Bestellverfahren kann der Auftragnehmer die Bezahlung stets als Willensbekundung des Auftraggebers werten.
26. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen und Server, die in Deutschland übliche Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige Personalbereitschaft Fehler und Probleme grundsätzlich innerhalb weniger Minuten zu beseitigen, der Auftraggeber ist jedoch zur Meldung verpflichtet. Der Auftraggeber hat Kenntnis von den Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.
27. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern & extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE Handles ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.
28. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der Auftragnehmer ist bei Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die entsprechenden Domains nebst Inhalten der Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu löschen.
29 Bei der Gefahr von Forderungsausfällen, wie z.B. durch Lastschriftrückgaben, Überziehung des Kreditlimits, negativen Auskünften, Überschreiten von Zahlungszielen, usw., ist der Auftragnehmer berechtigt, zusätzliche Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies ist insbesondere wichtig, um die Abdeckung der Domainregistrierungsgebühren sowie die anfallenden Kosten bei Domainverlängerungen (Renews) sicher zu stellen. Sollte die Hinterlegung der Sicherheitsleistung abgelehnt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden. Sollten die registrierten Domains innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht umgezogen werden, ist der Auftragnehmer zur Löschung berechtigt.
30. Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer Speicherplatz für Backupserver zur Verfügung. Dies ist eine kostenlose Leistung, deren Nutzung dem Kunden überlassen bleibt. Er ist dafür verantwortlich, die entsprechenden technischen Vorkehrungen, wie Einstellung der Pfade, zeitnaher Abruf, etc. zu treffen. Da der Auftragnehmer häufig nicht über die Serverzugänge verfügt, sind diese technischen Voraussetzungen nur von Seite des Auftraggebers her zu schaffen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Speicherung von Datenbeständen auf den Backupsystemen. Der Schadensersatz für kostenlos bereit gestellte Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Teil in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragsteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der Gerichtsstand ist Mannheim